AGB
STORNO & AGB :
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Der Vertrag wird für Potsdam Bootscharter –nachfolgend PDMBC genannt verbindlich, wenn der Kunde die Buchung und den Preis der Buchung schriftlich oder per Onlinebuchung bestätigt/tätigt. Dem Kunden wird per Mail eine Buchungsbestätigung zugeschickt.
Mit dieser Buchung schließt der Kunde einen Vertrag nach §312gIINr.9 ab. Dabei gilt bei dieser Vertragsform kein Widerrufsrecht gemäß der Regelung für Fernabsatzverträge. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag im Bereich der Freizeitgestaltung, Reisen mit bestimmtem Termin.
2. Zahlung & Kaution
Die Zahlung ihres gebuchten Bootes wird gemäß ihrer Buchung entweder Online oder vor Ort vor Abfahrt fällig. Die Kaution wird vor Abfahrt fällig. Es gelten folgende Kautionen: Eventboote und führerscheinpflichtige Boote: 300€, Führerscheinfreie Boote: 150€. Im Falle eines fahrlässig verursachten Schadens gelten die Ersatzbestimmungen aus dem Chartervertrag der vor Ort gefertigt wird.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus ihrer Buchung . Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von PDMBC schriftlich bestätigt wurden.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei PDMBC. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann PDMBC Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten verlangen:
bis 14 Tage vor Vertragsbeginn 50% des Vertragspreises;
- 14. - 04. Tag vor Vertragsbeginn 70 % des Vertragspreises;
- 03. Tag vor Vertragsbeginn bis zum Chartertermin 100 % des Vertragspreises
Wir sind Partner des Creditreform-Forderungsmanagements.
5. Kündigung/ Umbuchung/ infolge höherer Gewalt / Wetter
Eine Umbuchung oder Stornierung gegen Erstattung des Charterpreises in Form eines Wertgutscheins ist nur dann möglich, wenn zum tatsächlichen Zeitpunkt der Anmietung das Wetter tatsächlich eine Fahrt unmöglich/ unsicher macht. Dies kann nicht vor dem Chartertermin zugesichert werden. Für uns steht die Sicherheit unserer Gäste natürlich im Vordergrund , allerdings sind die Wetter-Vorhersagen in letzter Zeit sehr konservativ und ungenau. In den letzten Jahren war in nur ganz wenigen Fällen von einer Fahrt tatsächlich abzuraten.
Nachfolgend hier eine Übersicht zur Definition von ungeeignetem Wetter: 1. Windgeschwindigkeit von über 60 km/h. 2. Nur bei den offenen Booten bei starkem Regen.
Definition ausschließlich nach Menge und zeitlichem Anfall/ Niederschlagsmenge in 10 Minuten Regen.
Definition:
Menge:
leicht 0,1 bis 0,4 mm
maßig : 0,4 bis 2 mm
stark: 2 bis 8 mm
sehr stark: ab 8 mm
Sollten Sie aus ihrer Wettervorhersage ableiten, dass Sie die Fahrt gemäß der oben genannten Gründe nicht antreten möchten, dann entscheidet erst das tatsächliche Wetter am Chartertag ob die Bedingungen erfüllt sind und sie einen Wertgutschein erhalten. Prüfen sie bitte auch ob sie ggf. die Tour verkürzt antreten können wenn das Wetter nur zeitweilig die Tour unmöglich macht. Wir sind in diesen Fällen bemüht eine Variante zu finden. Den Nachweis über das tatsächlich vorherrschende Wetter an ihrem Chartertag erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Nachweis in Bild und Ton oder Schrift wird von Potsdam Bootscharter nicht erbracht.
Eine generelle Umbuchung ohne Einfluss der oben genannten Gründe ist zu einer Gebühr von 20 Euro möglich bis maximal 14 Tage vor Chartertermin. In diesem Fall ist ein konkreter verfügbarer Umbuchungstermin erforderlich.
6. Sonderbestimmungen und Hausrecht
Der Kunde und alle weiteren Teilnehmer der gebuchten Bootstour verpflichten sich den Hafenregeln zu entsprechen. Dies schließt folgende Punkte mit ein: 1.Vermeidung von Ruhestörungen durch laute Musik o.ä. im Umfeld der Hafenanlage und auf der Steganlage. 2. Wir tolerieren keine angetrunken oder durch sonstige legale oder illegale Drogen beeinträchtigte Kunden auf der Steganlage oder auf unseren Booten. Ggf. ist PDMBC und alle für die Firma handelnden Personen berechtigt die gebuchte Bootstour zu stornieren und dies bei voller Zahlungspflicht des Kunden. Für Bootsführer gilt per Gesetz die 0,0 Promille Grenze.
6. Allgemeines/Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Daten- schutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichts- stand ist Potsdam.
Personenanzahl und Gruppen
Sie finden in der Beschreibung der Boote eine maximal zugelassene Personenzahl und eine empfohlene Personenzahl. Letztere basiert auf Erfahrungswerten unserer Gäste. So empfehlen wir vom Bootsverleih in Potsdam beispielsweise bei ausgedehnten Sonnen-oder Badeausflügen die maximale Kapazität nicht auszureizen. Für Halbtagsrundfahrten ist dies widerum kein Problem. In jedem Fall gibt es genügend Sitzplätze entsprechend der maximalen Personenzahl. Lassen sie sich gern von uns im Vorfeld beraten.